Aufsichtsbehörde: Erlaubnis nach § 11 TierSchG erteilt
Wer gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständige, beaufsichtigende Behörde ist das
Landradsamt Forchheim; 91320 Ebermannstadt (Abteilung Veterinäramt)
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Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr